VERDIENSTORDEN BDK
Ziffer 1:
Das geschäftsführende Präsidium des BDK hat die Stiftung eines
Verdienstordens des BDK

- Stufe 1 in Silber

- Stufe 2 in Gold

- Stufe 3 in Gold mit Brillanten
beschlossen.
Der Verdienstorden wird in 3 Stufen verliehen und zwar:
a) Stufe 1 in Silber,
b) Stufe 2 in Gold,
c) Stufe 3 in Gold mit Brillanten
Zu allen Orden wird eine künstlerische Urkunde verliehen.
Ziffer 2:
Voraussetzung für die Verleihung:
Der Verdienstorden des BDK wird unter nachstehenden Voraussetzungen verliehen:
Stufe 1 in Silber
a) eine mindestens 11jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,
b) eine mindestens 11jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
c) eine 25 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft, wenn innerhalb dieser Zeit eine mindestens 11 jährige Tätigkeit im Vorstand der Gesellschaft nachgewiesen ist.
d) für 30jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.
Stufe 2 in Gold
a) für 25jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,
b) für 25jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
c) für 25jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,
d) für 40jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.
Stufe 3 in Gold mit Brillanten
a) für 40jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,
b) für 40jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
c) für 40jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,
d) für 50jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.
Ziffer 3:
Anträge auf Verleihung
Anträge auf Verleihung des Verdienstordens des BDK sind vom Antragsteller ausschließlich über die Regionalverbände mit ausreichender Begründung und tabellarischen Angaben bis spätestens 4 Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin an das geschäftsführende Präsidium des BDK zu richten. Antragsteller kann nur ein Mitgliedsverein des BDK sein.
Über die Verleihung entscheidet das geschäftsführende Präsidium.
Ziffer 4:
Kosten des Ordens
Die Kosten des Ordens, der Anstecknadel, der Schatulle und der Urkunde sind vom Antragsteller zu übernehmen und auf das Konto des Verbandes bei der
Kreissparkasse Köln, Konto-Nr.17 003 427, Blz: 370 502 99
zu überweisen
Silber 75,00 €
Gold 90,00 €
Gold mit Brillanten 140,00 €
Ziffer 5:
Verleihung des Ordens
Die Verleihung des Ordens mit Urkunde erfolgt durch den Präsidenten des antragstellenden Regionalverbandes bzw. dessen Beauftragten.
In Ausnahmefällen wird die Verleihung durch einen vom Präsidenten des BDK benannten Beauftragten vorgenommen.
Ziffer 6:
Für den Verdienstorden wird ein Ordensbuch angelegt, in welchem die Namen der Ordensträger in numerischer Reihenfolge eingetragen werden.
Der Antrag ist in doppelter Ausfertigung an den FVF-Präsidenten zu senden, unter Beifügung eines Verrechnungsschecks.