Ausschreibung Narrennachwuchssitzung


Wer möchte einmal die Narrennachwuchssitzung des FVF durchführen?


Hinweise zur Organisation der Narrennachwuchssitzung

Der Jugendausschuss Unterfranken im FVF sucht in jeder Session eine Gesellschaft zur Ausrichtung der Narrennachwuchssitzung. Diese Gesellschaft sollte folgende Kriterien erfüllen können:

 

  • Über einen Saal mit ca. 400 - 500 Plätzen verfügen
  • Umkleidemöglichkeiten für etwa 350 Aktive bieten (u. U. können die Aktiven auch umgezogen anreisen)
  • Betreuungspersonal für die Auftretenden stellen
  • eine Bühne mit der Größe ca. 6 m x 10 m haben
  • Bewirtschaftung für die Aktiven und die Besucher im Saal gewährleisten
  • eine geeignete Ton- und Musikanlage stellen

Die Zusammenarbeit mit dem Jugendausschuss beginnt für die Gesellschaften durch die verbindliche Zusage, die Narrennachwuchssitzung auszurichten. Es ist empfehlenswert, dass zur Vorbereitung der Sitzung der Jugendausschuss zusammen mit Vertretern der Gesellschaft (Jugendleiter o. a.) die Vorplanungen übernehmen.

Vom Jugendausschuss wird Ende September eine Ausschreibung an alle fränkischen Gesellschaften versandt. Nach Eingang der Rückmeldungen wird das Programm vom Jugendausschuss zusammengestellt und den Gesellschaften mitgeteilt.
Bei der Auswahl haben Qualität, Originalität und brauchtumsbezogene Auftritte Vorrang, wobei möglichst jede gemeldete Gesellschaft einen Auftritt haben sollte.

Vorgesehen sind ca.

    * 7 Gardetänze je max. 5 Min.
    * 7 Schautänze je max. 5 Min.
    * 7 Bütten je max. 10 Min.
    * 7 Tanzmariechen je max. 5 Min.

Dies ergibt ein rund 4-stündiges Programm. Die Veranstaltung findet immer an einem Sonntag ab 14:00 Uhr bzw. 13:00 Uhr statt und endet gegen 18 Uhr.

Die teilnehmenden Gesellschaften werden gebeten, während der ganzen Veranstaltung anwesend zu sein, da unsere jüngsten Aktiven es sicherlich verdient haben, dass sie tatkräftig von einem großen Publikum unterstützt werden. Diese Veranstaltung soll auch zum gegenseitigen Kennenlernen dienen und die Jugendarbeit in den einzelnen Gesellschaften fördern.

Der Kartenvorverkauf (Bestellungen durch die Gesellschaften sowie die Vergabe von Ehrenkarten für Personen aus der Öffentlichkeit und des Fastnachtsverbandes Franken) erfolgt in Verbindung mit dem Jugendausschuss.

Ein Bestuhlungsplan der Halle ist dem Jugendausschuss vorzulegen. Es erfolgt eine gemeinsame Besichtigung der Halle und der Umkleidemöglichkeiten.

Der Eintrittspreis (bisher 5,00 Euro) wird zwischen der ausrichtenden Gesellschaft und dem Jugendausschuss festgelegt. Die Aktiven haben freien Einlass. Pro Garde werden zwei Freikarten für die Betreuer/innen bzw. Trainer/innen ausgegeben. Für Betreuer/in oder Trainer/in der Büttenredner und Tanzmariechen werden jeweils eine Freikarte ausgegeben.

Eintritte und Umsatzgewinne stehen voll der ausrichtenden Gesellschaft zu.

Es liegt bei der ausrichtenden Gesellschaft:

 

  • den Schirmherrn zu benennen
  • die Eintrittskarten zu drucken
  • den Jugendorden zu stellen
  • vorrangig den Jugendsitzungspräsidenten zu benennen
  • einen Infostand einzurichten
  • für einen reibungslosen Ablauf der Sitzung zu sorgen (Aufsichten z. B. Einlass usw.)
  • die Bewirtschaftung für die Aktiven außerhalb des Saales und für die Gäste im Saal zu gewährleisten
  • eine Musikkapelle, die mit den karnevalistischen Gepflogenheiten vertraut ist, zu engagieren
  • für ärztliche Betreuung während der Veranstaltung für die Aktiven zu sorgen

Es ist selbstverständlich, dass der Jugendausschuss den Veranstalter tatkräftig unterstützt. Für Gespräche mit der Gemeindeverwaltung oder dem Bürgermeister über die Regelung zur Anmietung der Halle im Rahmen der Jugendarbeit stehe ich gerne zur Verfügung.

Sollte also Interesse bestehen, so meldet Euch bitte bei mir!

Mit fastnachtlichen Grüße


          R. Wagner