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FASTNACHT-VERBAND FRANKEN e. V. |
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I. Die Auszeichnungen sind von den Gesellschaften und Vereinen mit dem jeweils geltenden Formular schriftlich über die Bezirkspräsidenten beim Vorstand des FASTNACHT-VERBANDES FRANKEN e. V. zu beantragen. Die Anträge sind ausreichend zu begründen und müssen folgende Mindestangaben enthalten:
Für Mitglieder des Präsidiums des FASTNACHT-VERBANDES FRANKEN e. V. erfolgt die Einreichung durch den Präsidenten oder seinen Stellvertreter. |
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II. Die antragstellende Gesellschaft muss mindestens drei Jahre Mitglied im FASTNACHT- VERBAND FRANKEN e. V. sein (Stichtag ist jeweils der 11. November eines Jahres). Es können nicht mehr als fünf Ehrennadeln und zwei Verdienstorden pro Jahr beantragt werden.
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Die Voraussetzungen zur Beantragung des Verdienstordens sind wie folgt festgelegt:
Die Berechnung der "aktiven Tätigkeit" beginnt für Solisten (z. B. auf dem Gebiet Gesang, Büttenreden, Tanzmariechen, Trainer/innen) ab einem Mindestalter von 12 Jahren, |
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III. Die Kosten für die Auszeichnungen werden vom geschäftsführenden Präsidium des FASTNACHT-VERBANDES FRANKEN e. V. festgelegt und sind von den Gesellschaften |
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Aus organisatorischen Gründen kann die Abrechnung nur durch Bankeinzug erfolgen. |
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IV. Diese Verleihungsordnung gilt ab dem 1. März 2004 und ersetzt die "Verleihungsordnung für Ehrennadeln und Verdienstorden" in der letzten Fassung vom 18. Oktober 1993. |
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FASTNACHT-VERBAND FRANKEN e. V. |
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