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FASTNACHT-VERBAND FRANKEN E. V.

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Mitglied im BDK und NEG
 Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG
LkT Bayern

Franken

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Ehrungen - Nadeln u. Verdienstorden

Verleihordnung
für Ehrennadeln und Verdienstorden

FASTNACHT-VERBAND FRANKEN e. V.
Vereinigung zur Pflege fastnachtlichen Brauchtums
Mitglied im Bund deutscher Karneval e. V. (BDK) mit Sitz in Köln

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Der FASTNACHT-VERBAND FRANKEN e. V. ehrt Personen, die sich um die Pflege der Fastnacht und die Erhaltung fastnachtlichen Brauchtums Verdienste erworben haben. Hierfür wurden Ehrennadeln in Silber und Gold sowie der FVF-Verdienstorden geschaffen. Sie werden je nach Bedeutung und Art der Leistung vergeben. Die Verleihung dieser Auszeichnungen erfolgt mit Urkunde.

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I.
Die Beantragung

Die Auszeichnungen sind von den Gesellschaften und Vereinen mit dem jeweils geltenden Formular schriftlich über die Bezirkspräsidenten beim Vorstand des FASTNACHT-VERBANDES FRANKEN e. V. zu beantragen. Die Anträge sind ausreichend zu begründen und müssen folgende Mindestangaben enthalten:

  • Geburtsdatum
  • Dauer der Mitgliedschaft
  • Art, Umfang und Bedeutung der karnevalistischen Leistung
  • erhaltene Ehrungen und Leistungen

Für Mitglieder des Präsidiums des FASTNACHT-VERBANDES FRANKEN e. V. erfolgt die Einreichung durch den Präsidenten oder seinen Stellvertreter.

Die Verleihung ist sessionsgebunden und muss bis 30. Juni eines jeden Jahres beantragt werden.

II.
Verleihungsbedingungen

Die antragstellende Gesellschaft muss mindestens drei Jahre Mitglied im FASTNACHT- VERBAND FRANKEN e. V. sein (Stichtag ist jeweils der 11. November eines Jahres). Es können nicht mehr als fünf Ehrennadeln und zwei Verdienstorden pro Jahr beantragt werden.

Jubiläumsgesellschaften (22, 25, 33, 44, 50, 55, 66, 75, 77 usw. Jahre) können im Jahr ihres Jubiläums bis zu sieben Ehrennadeln und drei Verdienstorden beantragen.

Die Voraussetzungen zur Beantragung der Ehrennadeln sind wie folgt festgelegt:

  • Stufe 1 / Silber: mindestens vier Jahre aktive Tätigkeit
  • Stufe 2 / Gold: mindestens sechs Jahre aktive Tätigkeit

Die Voraussetzungen zur Beantragung des Verdienstordens sind wie folgt festgelegt:

  • mindestens achtjährige Tätigkeit als Vorstand, Präsident, Schatzmeister oder Schriftführer.
  • mindestens zehnjährige Tätigkeit im erweiterten Vorstand als Ressortleiter, Solist: z. B. als Sänger, Büttenredner, Tanzmariechen und Trainer/in.
  • mindestens zwölfjährige sonstige aktive Tätigkeit in einer Gruppe oder im technischen Bereich.

Die Berechnung der "aktiven Tätigkeit" beginnt für Solisten (z. B. auf dem Gebiet Gesang, Büttenreden, Tanzmariechen, Trainer/innen) ab einem Mindestalter von 12 Jahren,

für Aktive in einer Gruppe oder in einem technischen Bereich ab einem Mindestalter
von 15 Jahren.

III.
Kosten

Die Kosten für die Auszeichnungen werden vom geschäftsführenden Präsidium des FASTNACHT-VERBANDES FRANKEN e. V. festgelegt und sind von den Gesellschaften
zu tragen:

Ehrennadeln in Silber:

€ 15,00

in Gold:

€ 30,00

Verdienstorden:

€ 40,00

Aus organisatorischen Gründen kann die Abrechnung nur durch Bankeinzug erfolgen.

IV.
Schlussbestimmung

Diese Verleihungsordnung gilt ab dem 1. März 2004 und ersetzt die "Verleihungsordnung für Ehrennadeln und Verdienstorden" in der letzten Fassung vom 18. Oktober 1993.

FASTNACHT-VERBAND FRANKEN e. V.
Mitglied im Bund Deutscher Karneval e. V.

Nürnberg, den 28. November 2003

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Bernhard Schlereth
Präsident

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Werner Kilian
Vizepräsident

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Stand:
Donnerstag, 25. März 2010

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