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FASTNACHT-VERBAND FRANKEN e. V.
Die Auszeichnung ist von den Gesellschaften und Vereinen mit dem jeweils geltenden Formular schriftlich über die Geschäftstelle des FASTNACHT-VERBANDES FRANKEN e. V. zu beantragen. Die Anträge sind müssen folgende Mindestangaben enthalten:
Die Anträge müssen ab der Session 2009 bis spätestens 30. Juni an der Geschäftsstelle des FVF sein. Die Verleihung ist sessionsgebunden. II. Die antragstellende Gesellschaft muss mindestens drei Jahre Mitglied im FASTNACHT- Die Voraussetzungen zum Erhalt der Jugendauszeichnung Auszeichnungsberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die
Der Auszeichnungszeitraum beginnt mit dem 6. Lebensjahr und setzt eine Vereinstätigkeit von mindestens 4 Jahren voraus. Die wahrheitsgemäße Beantragung bzw. Überprüfung des Wahrheitsgehaltes obliegt dem Verein, III. Die Kosten für die Auszeichnungen werden vom geschäftsführenden Präsidium des FASTNACHT- Aus organisatorischen Gründen kann die Abrechnung nur durch Bankeinzug erfolgen. IV. Diese Verleihungsordnung gilt ab dem 26. April 2008. FASTNACHT-VERBAND FRANKEN e. V. |
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Bernhard Schlereth |
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