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Ziffer 3: Anträge auf Verleihung
Anträge auf Verleihung des Verdienstordens des BDK sind vom Antragsteller ausschließlich durch die Regionalverbände mit ausreichender Begründung und tabellarischen Angaben bis spätestens 4 Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin an das geschäftsführende Präsidium des BDK zu richten. Antragsteller kann nur ein Mitgliedsverein des BDK sein. Über die Verleihung entscheidet das geschäftsführende Präsidium.
Ziffer 4: Kosten des Ordens
Die Kosten des Ordens, der Anstecknadel, der Schatulle und der Urkunde sind vom Antragsteller zu übernehmen. Für diese Kosten ist dem Antrag ein entsprechender Verrechnungsscheck beizufügen.
Ziffer 5: Verleihung des Ordens
Die Verleihung des Ordens mit der Urkunde erfolgt durch den Präsidenten des antragstellenden Regionalverbandes bzw. dessen Beauftragten.
In Ausnahmefällen wird die Verleihung durch einen vom Präsidenten des BDK benannten Beauftragten vorgenommen.
Ziffer 6:
Für den Verdienstorden wird ein Ordensbuch beim BKD angelegt, in welchem die Namen der Ordensträger in numerischer Reihenfolge eingetragen werden.
Der Antrag ist in doppelter Ausfertigung an den FVF-Präsidenten zu senden, unter Beifügung eines Verrechnungsschecks.
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