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FASTNACHT-VERBAND FRANKEN E. V.

franken02

Mitglied im BDK und NEG
 Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG
LkT Bayern

Franken

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Ehrungen - BDK Orden

Verdienstorden des BDK

Ziffer 1:

Das geschäftsführende Präsidium des BDK hat die Stiftung eines

Verdienstordens des BDK

beschlossen.

Der Verdienstorden wird in Stufen verliehen, und zwar:

bdk-silber
bdk-gold
bdk-bril

BDK Verdienstorden
silber

BDK Verdienstorden
gold

BDK Verdienstorden
mit Brilianten

ab 01. Juni 2007

a)

Stufe1

in Silber

75,00 €

b)

Stufe2

in Gold

90,00 €

c)

Stufe3

in Gold mit Brillanten

140,00 €

Zu allen Orden wird eine künstlerische Urkunde verliehen.

Ziffer 2:
Voraussetzung für die Verleihung:

Der Verdienstorden des BDK wird unter nachstehenden Voraussetzungen verliehen:

Stufe 1 in Silber

a)

eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,

b)

eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,

c)

eine 25 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft, wenn innerhalb dieser Zeit eine mindestens 11-jährige Tätig-keit im Vorstand der Gesellschaft nachgewiesen ist.

Stufe 2 in Gold

a)

für 25-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,

b)

für 25-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,

c)

für 25-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,

d)

für 40-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.

Stufe 3 in Gold mt Brillanten

a)

für 40-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,

b)

für 40-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,

c)

für 40-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,

d)

für 50-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.

Ziffer 3:
Anträge auf Verleihung

Anträge auf Verleihung des Verdienstordens des BDK sind vom Antragsteller ausschließlich durch die Regionalverbände mit ausreichender Begründung und tabellarischen Angaben bis spätestens
4 Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin an das geschäftsführende Präsidium des BDK zu richten. Antragsteller kann nur ein Mitgliedsverein des BDK sein. Über die Verleihung entscheidet das geschäftsführende Präsidium.

 

Ziffer 4:
Kosten des Ordens

Die Kosten des Ordens, der Anstecknadel, der Schatulle und der Urkunde sind vom Antragsteller zu übernehmen. Für diese Kosten ist dem Antrag ein entsprechender Verrechnungsscheck beizufügen.

 

Ziffer 5:
Verleihung des Ordens

Die Verleihung des Ordens mit der Urkunde erfolgt durch den Präsidenten des antragstellenden Regionalverbandes bzw. dessen Beauftragten.

In Ausnahmefällen wird die Verleihung durch einen vom Präsidenten des BDK benannten Beauftragten vorgenommen.

 

Ziffer 6:

Für den Verdienstorden wird ein Ordensbuch beim BKD angelegt, in welchem die Namen der Ordensträger in numerischer Reihenfolge eingetragen werden.

 

Der Antrag ist in doppelter Ausfertigung an den FVF-Präsidenten zu senden, unter Beifügung eines Verrechnungsschecks.

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Stand:
Donnerstag, 25. März 2010

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